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Nienburg. Die Ratsfraktion beantragt in der Dezembersitzung 2019 des Stadtrats, den gewählten Vertreterinnen und Vertretern des Jugendrats künftig auch angemessene Sitzungsgelder von 18 Euro pro Sitzung auszuzahlen. Außerdem soll mit der Änderung der Satzung auch das Ehrenamt der Vorsitzenden des Gremiums mit einer Entschädigung von 30 Euro gewürdigt werden. Es gab viel Zustimmung im Rat. Die Fraktion hofft nun auf eine baldige Umsetzung der Änderungen an der Satzung.
In der Begründung zum Antrag heißt es: Der im Jahr 2017 erstmalig und 2019 zum zweiten Mal gewählte Jugendrat der Stadt Nienburg/Weser ist ein wichtiges Beteiligungsgremium für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unserer Stadt. Neben der Mitwirkung als beratende Mitglieder in den Ausschüssen des Rates bereiten die Mitglieder und beratenden Mitglieder des Jugendrates ihre Positionen in eigenen Sitzungen des Jugendrates vor. Für die Teilnahme erhalten sie derzeit keinerlei Entschädigung. Dies soll durch diesen Antrag geändert werden. Der/dem Vorsitzenden des Jugendrates soll neben dem Sitzungsgeld zusätzlich eine monatliche Auf-wandsentschädigung gezahlt werden, da sie/er die Sitzungen vorbereitet und damit wesentliche Verantwortung und einen großen Anteil am Erfolg der Arbeit des Rates hat. Er/sie steht wie auch die Stellvertreter*innen als Ansprechpartner*in für die Öffentlichkeit und die Medien zur Verfügung. Die Satzung des Jugendrates der Stadt Nienburg/Weser sieht in § 4 Nr. 3 vor, dass der Rat der Stadt Nienburg/Weser über eine Aufwandsentschädigung und ein Sitzungsgeld für die Mitglieder des Ju-gendrates entscheidet, unabhängig von dem in § 4 Nr. 1 genannten Budget in Höhe von 500 Euro. Der Jugendrat besteht aus neun gewählten sowie vier beratenden Mitgliedern. In der Regel finden zehn Sitzungen des Jugendrates innerhalb eines Jahres statt, sodass durch das Sitzungsgeld ein Auf-wand in Höhe von circa 2.000 Euro jährlich zu erwarten ist. Die Summe Aufwandsentschädigungen wird sich auf 600 Euro jährlich belaufen.
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