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Besuch im Frauen Stadthaus

„Jede vierte Frau wird im Laufe ihres Lebens einmal Opfer von Gewalt in ihrer eigenen Familie! 2008 wurden laut Landeskriminalamt mehr als 11.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert! Rund 2400 betroffene Frauen ersuchen jährlich Hilfe und Unterkunft in einem von 41 niedersächsischen Frauenhäusern mit insgesamt 650 Plätzen“, so Elke Twesten, MdL, frauenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion,  jetzt bei ihrem Besuch im Nienburger Frauenhaus. Mit diesen Zahlen zeigte sie die ganze Dramatik der gesellschaftlichen Realität auf.

Dass diese Realität in der Öffentlichkeit weitgehend unterschätzt oder zu wenig beachtet werde, bestätigte  Margard Schmidt-Hauber, Vorsitzende des 1984 gegründeten Trägervereins  Nienburger Frauenhaus-Hilfe für Frauen in Not e.V.  . Elke Twesten besuchte das Frauenhaus, um sich die Situation vor Ort erläutern zu lassen. Im Nienburger Frauenhaus, einem 8 Frauen-Frauenhaus,  wurden im vergangenen Jahr 50 Frauen und 53 Kinderbetreut, wobei  Kindern in der Landesförderung keine angemessene finanzielle Förderung erfahren, das war Konsens unter den anwesenden Frauen. Besonders diesen Aspekt sieht die Abgeordnete unter vielen anderen sehr kritisch.  Sie sprach die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Frauenhäuser an. Danach fürchten manche Frauenhäuser, dass sie ihr Angebot im bisherigen Rahmen nicht aufrecht erhalten können, weil die Richtlinie keine zusätzlichen Mittel für Kinder vorsähe, den Anstieg der Betriebs- und Personalkosten nicht berücksichtige und den gestiegenen Bedarf nicht anerkenne, so Elke Twesten.  Eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung laufe aus, so dass in diesem Jahr über die Richtlinie neu entschieden werde.  Elke Twesten ermutigte die Frauen, sich in die Erlassüberarbeitung inhaltlich einzubringen und zeigte dazu Möglichkeiten auf.  Sie diskutierte mit den Mitarbeiterinnen die unterschiedliche Finanzierungssituation der Frauenhäuser in Niedersachsen  und in den Ländern und forderte eine Vergleichbarkeit durch einheitliche Berechnungsgrundlagen.  Ihre Fraktion setze sich für eine bundesweite qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte Versorgung mit Frauenhausplätzen ein.  Dies könne auf der Ministerebene durch einheitliche Länderregelungen erreicht werden. Sollte dies nicht gelingen, müsse der Bund verpflichtend tätig werden.  Entscheidend sei, dass bei allen Finanzierungsfragen der Schutzgedanke nicht an den Rand gedrängt werde. Darin waren sich die Frauen einig. Kirsten Heusmann, zuständig für die innere Organisation, berichtete der Landtagsabgeordneten über die  Arbeitssituation im Nienburger Frauenhaus und stellte ein engagiertes  Frauenhaus-Team vor.  „Bei einem Anspruch auf 3 Stellen bekommen wir 2 ½ Stellen finanziert, die auf 4 Mitarbeiterinnen verteilt sind. Bei uns ist dank ehrenamtlicher Helferinnen die Aufnahme 24 Stunden am Tag möglich“, so Birgit Balke, die mit Müttern und Kindern im Haus arbeitet, sie berät und unterstützt.  In Kooperation mit der Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS) in Schaumburg  beschäftigt der Verein  eine weitere Kraft. Renate Abert: „Es gibt viele Anknüpfungspunkte zwischen Frauenhaus und BISS, dennoch hat sich gezeigt, dass mit der BISS-Beratung das Frauenhaus-Angebot keinesfalls eingeschränkt werden darf.“  Dies bestätigte auch Frauenhaus-Mitarbeiterin Gisela Schwertel, die im Bereich der Beratung innerhalb des Frauenhauses und ebenso in der Nachberatung  tätig ist. Sie machte auf den gestiegenen Verwaltungsaufwand und die sich dadurch verringernde Beratungszeit aufmerksam.  Elke Twesten abschließend:  Körperliche Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger sei eine der obersten Aufgaben des Staates, dazu gehöre auch der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt.  Damit seien Frauenhäuser einzigartige Orte des Schutzes und der Sicherheit und deren Unterstützung eine Pflichtaufgabe des Staates.

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