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Bürgerenergieparks- (wie)kann das funktionieren?

Bürgerenergieparks – (wie) kann das funktionieren?

 

Zum Arbeitskreis Kommunalpolitik (AKKP) hatte der bündnisgrüne Kreisverband jetzt seine Vertreterinnen und Vertreter aus den Räten eingeladen. Inhaltlicher Schwerpunkt war das Thema „Bürgerenergieparks (Solar und Wind) – (wie) kann das funktionieren“. Bürgerbeteiligung bei der Energieerzeugung erfülle mehrere Zwecke, so Heinz-Friedel Bomhoff, Kreistagsmitglied und Leiter des AKKP. Bürgerenergie bedeute, die Bürgerinnen und Bürger am Gewinn teilhaben zu lassen. Auch die Gemeinden hätten Vorteile, weil dadurch die Steuern hier vor Ort anfallen und nicht am Sitz irgendwelcher ferner Betreibergesellschaften gezahlt würden. Außerdem seien Bürgerenergieanlagen Zeichen demokratisierter dezentraler Energieerzeugung und könnten die Akzeptanz von Windparks steigern.

 

Für den nötigen Input zur Organisation von Bürgerbeteiligung konnten für den Abend zwei Referenten gewonnen werden. Michael Harimech, Geschäftsführer der „Sulinger Bürgersolar GbR“, berichtete anschaulich von der Gründung einer Solar-Gemeinschaftsanlage. Sein Fazit: Als Kreditgeber sollten zunächst örtliche Banken überzeugt werden. Eine gute Informationspolitik im Vorfeld und größtmögliche Transparenz während des Verfahrens schafften das Vertrauen, das private Investoren benötigen, um ihr Geld auf diese Weise anzulegen. Kaufmännisches und technisches Fachwissen im Organisationsteam seien unabdingbare Voraussetzungen, um mögliche Pannen zu minimieren.  Als Gesellschaftsform empfahl Harimech eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Vorzüge gegenüber anderen Modellen, ebenso wie der abzuschließende Gesellschaftervertrag, mit juristischer Fachkompetenz erläutert werden sollten.

 

Florian Massante, Geschäftsführer der Firma „Wind- und Energieverbund Schaumburg“ und Mitglied der „Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien“ im Landkreis Schaumburg erläuterte Voraussetzungen zur Errichtung eines Bürgerenergiewindparks. Jede Initiative müsse als ersten Schritt  in Vorranggebieten für Windkraft die Grundeigentümer für die Idee gewinnen.  Auch eine aufgeschlossene Kommune könne sich als Partner einbringen bzw. die anstehenden Verfahren dann regeln.  Massante wies darauf hin, dass der Abstimmungs- und Finanzierungsaufwand bei Windanlagen sehr hoch sei. Der erforderliche Abschluss von Pachtverträgen, die Beauftragung von Umweltgutachten und Ertragsgutachten sowie Lieferverträge könne beispielsweise durch eine Bürger-Energie-Genossenschaft geleistet werden.

Die Kommune könne auch über das Planungsrecht (städtebaulicher Vertrag) mit dem Investor die Beteiligung der Bürger/innen regeln.

Abschließend stellten die Bündnisgrünen heraus, dass Bürgerenergieanlagen sinnvoll seien, um regionale Wertschöpfung zu erzielen. In diesem Sinne wollen die grünen Mandatsträger/innen sich vor Ort einsetzen.



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